Zuschüsse für energetische Sanierungen steigen

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Immobilien: KfW-Zuschüsse für energetische Sanierungen steigen Quelle: obs/Accor Hotellerie Deutschland GmbH

Erfurt Die Immobilienbranche steht im Fokus, nicht nur bei der Frage nach bezahlbarem Wohnen. Auch beim Klimaschutz wurde sie als Schlüsselbranche auserkoren. Das trifft auch Selbstnutzer. So hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr beschlossen, den Einbau von Ölheizungen ab 2026 zu untersagen. Neben Forderungen nehmen nun aber auch die Förderungen zu. Mit Jahresbeginn trat eine Reihe von Maßnahmen in Kraft.

Eine interessante Zusammenfassung über die verschiedenen Komponenten, aus denen sich der Strompreis zusammensetzt, findet Ihr hier.

Höhere Förderung für energetische Sanierung

Mit besseren Förderbedingungen will die Bundesregierung energetische Modernisierungen anregen. Dafür steigen ab dem 24. Januar sowohl Zuschüsse als auch Darlehensbeträge deutlich.

Wer ein neues energiesparendes Haus oder eine Wohnung ab KfW-Effizienzhaus-Standard 55 kauft, bekommt mehr Geld. Dieser Standard bedeutet etwa, dass das Haus nur 55 Prozent der Energie eines normalen Neubaus verbraucht. Die Förderdarlehen steigen um 20.000 Euro, auf 120.000 Euro.

Die Tilgungszuschüsse werden um zehn Prozent erhöht. Das heißt konkret: Der Staat erlässt bis zu 30.000 Euro des Kredits. So viel erhält aber nur, wer den höchsten Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus erfüllt.

Nicht nur beim Neubau gibt der Staat finanzielle Hilfe, sondern auch bei der Sanierung, bei der das maximale Förderdarlehen ebenfalls auf 120.000 Euro steigt. Da es im Bestand schwierig ist, strenge energetische Neubaustandards zu erreichen, werden bereits Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, gefördert.

Bei Sanierungsmaßnahmen steigt der Tilgungszuschuss sogar um 12,5 Prozent auf bis zu 40 Prozent der Kreditsumme: Bauherren bekommen also maximal 48.000 Euro (KfW-Effizienzhaus 55) des Kredits erlassen.

Wer kein Darlehen benötigt oder keines von der KfW beziehen will, muss nicht leer ausgehen. Die Konditionen des Zuschussprogramms 430 werden ebenso verbessert. Der maximale Zuschuss liegt bei 48.000 Euro, Kosten von 120.000 Euro und ein hoher Energiestandard (55) vorausgesetzt.

In den Genuss steigender Zuschüsse kommen nicht nur Selbstnutzer, sondern auch Bestandshalter. Für sie verstehen sich die Beträge je Wohneinheit. Thomas Meyer, Vorstandsvorsitzender des Investmentmanagers Wertgrund, wird dies bei einem Kauf in Bielefeld nutzen: „Wir standen vor der Frage, ob es den KfW-Standard 55 oder 40 erfüllen soll. Dabei hat sich herausgestellt: Die Mehrkosten für den höheren Standard fallen für uns geringer aus als der zusätzliche Tilgungszuschuss.“

Hinzu kommt: Auch die Sanierung von Nichtwohngebäuden fördert die KfW. Sie zahlt maximal 275 Euro pro Quadratmeter. Beim Neubau liegt die Obergrenze bei 200 Euro.

Ölheizungen auf der Abschussliste

Die verbesserten Konditionen haben eine Kehrseite, denn das Ölheizungsverbot wirft seine Schatten voraus. Bereits seit Jahresbeginn fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau keine energetischen Sanierungen mehr, die eine Ölheizung einbeziehen. Im Zuschussprogramm 430 und dem Förderdarlehen im Programm 152 fallen Öl- und Gasheizungen aus der Förderung. Das gilt beispielsweise auch für das hybride System einer Ölheizung mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Auch das Heizungs- und das Lüftungspaket, unter das kombinierte Maßnahmen zählten, entfällt. Die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen werden nun nahezu komplett vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) übernommen, informiert die KfW. Dort werden nicht mehr wie bislang Festbeträge zugeschossen, sondern Anteile an den förderfähigen Kosten.

Der Bafa-Zuschuss liegt bei Solaranlagen beispielsweise bei 30 Prozent, bei Biomasse- und Wärmepumpenanlagen bei 35 Prozent der Kosten von maximal 50.000 Euro. Anders als beim Öl sind Anlagen mit Gas durchaus förderbar: Wer eine Gas-Hybrid-Heizung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent erneuerbaren Energien verbaut, erhält einen Investitionszuschuss von 40 Prozent. Wichtig für die Förderung bei KfW und Bafa: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Maßnahmen durchgeführt werden.

Abwrackprämie und steuerliche Förderung

Wer seine mindestens zwei Jahre alte Ölheizung durch eine neue, auf regenerativen Energien beruhende Heizung ersetzt, erhält zusätzlich zu den Förderbeträgen der Bafa zehn Prozent Zuschuss auf die Kosten, maximal also 45 Prozent. Norbert Muth, Energieberater von der Verbraucherzentrale Hessen, begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten. Sie sorgten dafür, dass sich mehr Menschen mit alternativen Heizformen beschäftigen.

Durch die Zuschüsse werde der Umstieg auf die in der Anschaffung meist teureren Heizformen mit erneuerbaren Energien attraktiver. Im Nutzungsverlauf sei etwa eine Pelletheizung mit Kosten von etwa fünf Cent pro Kilowattstunde gegenüber der Ölheizung mit rund sechs Cent je Kilowattstunde heute schon im Vorteil.

Wer energetisch modernisiert kann sich seit Beginn des Jahres außerdem auf Steuererleichterungen freuen. Selbstnutzer können bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal aber 40.000 Euro, über drei Jahre von ihrer Steuerschuld abziehen. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen und ist unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers, erklärt der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel. Eile ist nicht geboten: Das Programm läuft bis Ende 2029.

Die steuerlichen Förderungen lassen sich allerdings nicht mit den Zuschussprogrammen von Bafa und KfW kombinieren. Energieberater Muth glaubt daher: „Die meisten werden sich wohl für die Zuschüsse entscheiden.“

Originalartikel:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-und-klimaschutz-die-zuschuesse-fuer-energetische-sanierungen-steigen/

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