Wie läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab

Seit 2018 existiert das Modell des Immobilien-Teilverkaufs, welches sich vor allem an Menschen im Rentenalter richtet. Diese können im Alter finanziell davon profitieren, indem sie die eigene Immobilie zum Teil verkaufen. Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung kann man auf diese Weise bis zu 50 % des eigenen Immobilienwertes veräußern. Gleichzeitig behält man aber alle Rechte und Pflichten, so als wäre man immer noch der alleinige Eigentümer. Abgesichert wird das Modell durch das insolvenzfeste Nießbrauchrecht, welches im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen wird und ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht über die gesamte Immobilie ermöglicht. Für die alleinige Nutzung zahlt der Eigentümer ein monatliches Entgelt an den Teilkäufer. 

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Wie ist der Ablauf bei einem Teilverkauf?

Die Abwicklung erfolgt zwar individuell, in der Regel setzt sich ein Immobilien-Teilverkauf jedoch aus festen Bausteinen zusammen. Zunächst entscheidet der Käufer, welche Immobilien-Anteile er veräußern möchte. Dabei ist es möglich bis zu 50 % zu verkaufen. Je höher der Wert ist, desto mehr Geld wird am Ende ausgezahlt. Ein Gutachter wird dann für eine Wertermittlung engagiert und stellt den Wert der Immobilie fest. Viele Unternehmen haben einen Mindestbetrag von 100.000 Euro festgelegt, welcher ausgezahlt werden muss. Bei einem Verkauf von 50 % ist also ein Verkehrswert von 200.000 Euro notwendig. Anschließend wird von dem Anbieter wie die Deutsche Teilkauf GmbH ein kostenloses und unverbindliches Angebot unterbreitet. Aus dem zu veräußernden Anteil und der Nutzungsdauer errechnet sich dann das monatliche Entgelt, welches an dem Unternehmen entrichtet werden muss. Daraus entsteht ein Kaufangebot, stimmt man diesem zu, wird bei einem Notar der Vertrag unterschrieben und im Anschluss der vereinbarte Betrag ausgezahlt. So können nicht nur geringe Rentenzahlungen aufgebessert werden, sondern man erfährt im Alter finanzielle Freiheit und kann sich möglicherweise noch den ein oder anderen Lebenstraum erfüllen. Dank des lebenslangen Nießbrauchrecht, das im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen wird, behält der Eigentümer das Wohn- und Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie.

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