Baunebenkosten/Kaufnebenkosten – Beträge die anfallen, ob man will oder nicht

Was sind die typischen Nebenkosten beim Erwerb oder Bau einer Wohnimmobilie? Wer bekommt das Geld und wieviel ist zu kalkulieren?

Grundsätzlich gibt es Nebenkostenpositionen die immer anfallen. Aber es gibt auch Posten, welche nur individuell situationsbedingt anfallen können.

Die wohl bekanntesten Positionen sind die Grunderwerbsteuer und die Notargebühren. Die Grunderwerbssteuer ist eine Ländersteuer. Sie wird beim Kauf einer Immobilie, oder eines Baugrundstücks an die jeweilige Landesregierung einmalig gezahlt. Die Höhe der Steuer wird vom jeweiligen Bundesland festgesetzt. Sie kann also untereinander deutlich variieren. So zahlt man in Thüringen aktuell 6,5%. In Sachsen aber nur 3,5% auf den Kaufpreis.

Unter dem Sammelbegriff Notarkosten fallen nicht nur die Rechnungen eines Notars alleine. Vielmehr ordnet man hierzu auch die anfallenden Kosten des Grundbuchamts, welches direkt in dem Immobilienerwerb mit involviert ist. Nach gegenwärtigen Erfahrungswerten empfiehlt es sich hier einen Betrag von 2-2,5% des Kaufpreises zu berücksichtigen.

Zu den nicht zwingenden, aber doch sehr häufig auftretenden Nebenkosten zählt die Maklercourtage. Sie ist meist auch der preisintensivste Posten. Eine Maklercourtage fällt nahezu immer an, sollte die Immobilie nicht privat, sondern über einen Vermittler (Immobilienmakler) erworben werden. Da es hier keine festen Sätze gibt, kann eine Maklercourtage unkompliziert bis zu 8%, oder mehr vom Kaufpreis betragen.

Speziell beim Neubau einer Immobilie können zu den oben aufgeführten Nebenkosten noch eine Vielzahl von Nebenkosten hinzukommen.

Bekanntermaßen gibt es beim Errichten eines Hauses die Notwendigkeit eines Bauantrags und einer Baugenehmigung. Die Kosten hierfür stehen meist in direktem Zusammenhang zur Baukostensumme. Grundsätzlich sind hier 1-1,5% ansetzen.

Ist das Gebiet des Grundstücks in einer bekannten Risikolage, kommen noch die Kosten für ein Bodengutachten hinzu. Es empfiehlt sich, sollte der Baugrund und dessen Tragfähigkeit nicht bekannt sein. Ebenso macht es Sinn, wenn das Grundstück in einem historisch bekannten Kriegsgebiet liegt. Die notwendige Sichtung und Prüfung hinsichtlich auf militärisches Gefahrengut sollte dann für alle Beteiligten selbstverständlich sein.

Heutzutage werden immer mehr große Flächen für Baugebiete und den dazugehörigen Baugrundstücken (Parzellen) erschlossen. Dabei kommt es häufig vor, dass die Grundstücke zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vermessen sind. Die Vermessungskosten können dann schnell in die Pflicht des Käufers fallen. Entsprechend sind hierfür weitere Kosten in entsprechender Höhe zu planen. Ein entsprechender Termin mit einem Vermessungsbüro und der dazugehörigen Kostenschätzung schafft Sicherheit. Im Besten Fall schon vor dem Grundstückskauf.

Bekannte Nebenkostenposten in der Übersicht:

Notar-/ Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, Bauantrag, Baugenehmigung, Vermessung, Bodengutachten, Erschließungskosten, Prüfstatiker, Abriss Altbauten, Architektenhonorar, Bauvertragsprüfung, Baugutachten, Aushub Erdreich, Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung

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