Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb -ob unbebaut oder bebaut- eines Grundstückanteils oder Grundstücks anfällt. Die GrESt wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuer-gesetzes erhoben und ist eine reine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis ohne Zubehör. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf. Nachdem sie bezahlt ist, stellt Ihnen das zuständige Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Viele Immobilienkäufer interessieren sich für den Steuersatz in ihrer Gemeinde oder Stadt. Hier müssen wir Sie enttäuschen. Anders als bei der Gewerbesteuer, ist die Grunderwerbsteuer in jeder Gemeinde in Sachsen gleich. Der aktuelle Prozentsatz in Sachsen ist 3,5 Prozent. In Deutschland ist das der niedrigste Satz.

ProzentsatzBundesland
3,5 %Bayern, Sachsen
4,5 %Hamburg
5 %Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
6 %Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
6,5 %Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Übersicht der Grunderwerbssteuersätze in den Bundesländern


Kaufpreisteile, die auf mitverkauftes Inventar sowie auf Zubehör entfallen, sollten unbedingt im notariellen Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Hierauf entfällt keine Grunderwerbsteuer. Bei der Finanzierung wird dann jedoch nur der verminderte Kaufpreis als Basis für die Beleihungswertermittlung herangezogen.
Unter anderem sind folgende Rechtsgeschäfte von der Grunderwerbsteuer befreit:

  • Erwerb bis zum Gegenwert von 2.500 Euro (Freigrenze)
  • Erwerbe, die der Schenkung- bzw. der Erbschaftsteuer unterliegen
    (Erbe im Todesfall, Schenkung unter Lebenden)
  • Grundstückserwerbe zwischen Eheleuten und Lebenspartnern (auch bei Scheidung/Aufhebung)
  • Grundstückserwerbe von Personen, die mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind (z.B. gerade Linie: Eltern und Kinder)

Wann beschränkt sich die Grunderwerbsteuer (GrESt) nur auf den Grundstücksanteil? Die GrESt berechnet sich ausschließlich aus dem Grundstückswert, sobald der Käufer ein Grundstück erwirbt, auf dem er erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Haus errichtet. Die abgeschlossenen Verträge müssen dabei inhaltlich und zeitlich voneinander getrennt werden. Der Käufer zahlt in dieser Konstellation keine Grunderwerbsteuer für die Baukosten des Hauses. Fallen jedoch Werkvertrag für das Haus und Grundstückskauf zusammen, werden z.B. aus einer Hand vergeben (Baufirma und Verkäufer stehen in Verbindung) und in einem Kaufvertrag geregelt, so spricht man von einem einheitlichen Vertragswerk. In diesem Fall berechnet das Finanzamt die GrEST aus dem Gesamtbetrag, also sowohl aus den Baukosten wie auch aus den Kosten für das Grundstück.

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