Makler­gebühren

Bei einer erfolgreichen Vermietung, bzw. einem erfolgreichem Immobilienkauf kommen irgendwann die Maklerkosten ins Gespräch.

Hier erfährst Du, wer sie zahlen muss, wann sie fällig sind und wie hoch sie sein dürfen.

Bei Maklergebühren gibt es viel Aufregungspotenzial auf dem Immobilienmarkt, denn Sie belaufen sich meistens über mehrere tausende Euro. Es gab hierzu sehr lange keine Regelungen.

Seit dem 1. Juni 2015 gelten jedoch folgende gesetzliche Regelungen:

Maklergebühren bei Mietwohnungen :

Seit dem 01.06.2015 gilt das von der Bundesregierung eingeführte Bestellerprinzip.  Das Gesetz besagt, dass die Maklerprovision vom Besteller zu tragen ist. Für den Mieter verringern sich dadurch die finanziellen Belastungen. Der Nachteil dieser Regelung ist, dass viele Wohnungen nicht mehr auf dem Immobilienmarkt erscheinen und direkt an einen Nachmieter weitergeben werden, um die Maklergebühren zu sparen.

Maklergebühren beim Immobilienkauf

Beim Verkauf einer privaten Immobilie verhält es sich gänzlich anders. Die Maklergebühren hierfür werden in fast allen Bundesländern geteilt. Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen sind hier die Ausnahmen. In diesen Bundesländern werden die Maklergebühren komplett vom Käufer übernommen. Momentan gibt es aber in der Politik die Überlegung das Bestellerprinzip auch bei Immobilienverkäufen anzuwenden.

Wenn Du eine Immobilie verkaufen möchtest, kann es sich lohnen über die Maklergebühren zu verhandeln, besonders wenn Deine Immobilie leicht zu veräußern ist.

Fälligkeit der Provision

Maklergebühren sind als Erfolgshonorar normalerweise nach der Unterschrift auf dem notariellen Kaufvertrag, bzw. nach einer erfolgreichen Vermietung fällig. Du solltest unbedingt im Vorfeld mit dem Makler über die Gebühren sprechen um Konflikte zu vermeiden.  Die Maklerprovision wird in der Regel zu Beginn der Verhandlungen offengelegt.

Steuerliche Absetzbarkeit von Maklergebühren:

Da sich die Maklergebühren meistens über mehrere tausend Euro belaufen, besteht natürlich sehr großes Interesse die Maklergebühren steuerlich abzusetzen. Als Teil der Kaufnebenkosten lässt sich die Maklergebühr leider nicht steuerlich absetzen. Wenn Du aber aufgrund beruflicher Veränderungen Deinen Wohnort wechselst, kannst Du die Maklerkosten für Deine neue Mietwohnung steuerlich geltend machen.

Verkauf ohne Maklergebühren

Wenn Du daran interessiert bist, die Nebenkosten für den Verkauf Deiner Immobilie so gering wie möglich zu halten, ist die private Anzeigenschaltung eine gute Alternative.

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