Baukindergeld wird verlängert

Quelle: ntv.de / awi

Um auch Familien mit kleinem Budget den Traum von der eigenen Immobilie zu ermöglichen, wurde das Baukindergeld ins Leben gerufen. Zum Ende des Jahres endet jedoch der Förderzeitraum schon wieder. Eigentlich, denn wegen Corona gibt es einen Zuschlag.

Eigentlich haben Familien nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit, ihren Anspruch auf Baukindergeld zu zementieren. Wer bis zu diesem Tag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen. Doch aufgrund der Corona-Krise wird der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert, wie Steuertipps.de berichtet.

Denn viele Antragsteller können wegen der Pandemie ihre Baugenehmigung beziehungsweise die Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht bis zum Jahresende 2020 erhalten. Im am 23. September 2020 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden daher für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

Wichtig: Der Antrag auf Baukindergeld muss unverändert bis spätestens 31. Dezember 2023 gestellt werden. Voraussetzung ist, dass zwischen dem 1. Januar 2018 und – jetzt neu – dem 31. März 2021 eine Wohnimmobilie gekauft oder eine Baugenehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.

Wer bekommt die Förderung?

Die Förderung erhalten jene Familien, bei denen im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und das zu versteuernde Haushaltseinkommen pro Jahr nicht über 75.000 Euro und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind liegt – also bis 90.000 Euro Haushaltseinkommen bei einem Kind und 105.000 Euro bei zwei Kindern. Kommt nach Antragstellung noch ein Kind zum Haushalt dazu, gibt es dafür kein Baukindergeld. Die Förderung wird jährlich gezahlt und nur solang, wie die Familie das Wohneigentum auch selbst bewohnt.

Weitere Voraussetzung ist, dass erstmals eine Wohnung oder ein Haus gebaut oder gekauft wird. Familien, die bereits Wohneigentum besitzen, werden nicht gefördert. Die Familie muss in der Wohnung beziehungsweise dem Haus selbst wohnen.

Familien, die innerhalb dieser Einkommensgrenze liegen und bei denen ein sogenannter Ersterwerb vorliegt, erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Also insgesamt 12.000 pro Kind. Die Förderung der eigenen vier Wände erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesinnenministerium.

Originalartikel: https://www.n-tv.de/ratgeber/Baukindergeld-wird-verlaengert-article22066747.html

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