Neues von der KfW!

BEG-Neubauförderung ab 20.04.2022 mit geänderten Bedingungen

NachdDie Beantragung von BEG-Sanierungsprogrammen ist bereits seit dem 22.02.2022 wieder möglich. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) haben angekündigt, dass am 20.04.2022 nun auch die BEG-Neubauförderung – zu geänderten Förderbedingungen – wieder aufgenommen wird.

Die beiden Effizienzhaus-Stufen bei Neubauvorhaben müssen „EH 40 EE/NH“ oder „EH 40 Plus“ ausweisen um förderfähig zu sein. Die Effizienzhausstufe EH 40 reicht nun nicht mehr aus.

Die Förderung ist zukünftig nur noch im Rahmen eines KfW-Darlehens mit Tilgungszuschuss verfügbar. Die Variante eines reinen Investitionszuschusses existiert nicht mehr.

Die Tilgungszuschüsse für die drei Effizienzhausstufen werden wie folgt vermindert:

  • Effizienzhausstufe 40 EE:   10,0 %  (bisher 22,5 %)
  • Effizienzhausstufe 40 NH:   12,5 %  (bisher 22,5 %)
  • Effizienzhausstufe 40 Plus: 12,5 %  (bisher 25,0 %)

Gefördert werden Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht mehr gefördert wird der Einbau von Gasheizungen.

                                             
Andere Förderbedingungen der KfW bleiben unverändert.

Die Zinskonditionen für die Neubau-KfW-Darlehen im Programm 261 sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. 


Für die oben dargestellte Neubauförderung werden lediglich 1 Mrd. EUR vom Bund bereitgestellt. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Mittel sehr schnell ausgeschöpft sein werden. Nach Verwendung des initialen Fördervolumens von 1 Mrd. EUR soll für Neubauten eine begrenzte Variante der Neubauförderung auf Grundlage der Effizienzhausstufe 40 NH folgen. Diese wird bis voraussichtlich bis 31.12.2022 begrenzt sein.
Ergänzend zu diesen Rahmenbedingungen wird jedoch ein verpflichtendes Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen eingeführt. Welche Details und Volumengrenzen dafür gelten ist aktuell noch nicht bekannt.

Ab dem kommenden Jahr 2023 wird es dann ein neues Programm für Neubauvorhaben „Klimaneutrales Bauen“ geben. Die Ausarbeitung soll in den kommenden Monaten erfolgen. IN Zukunft dürfte also nicht nur die laufende Energieeffizienz des fertigen Gebäudes, sondern auch die Energiebilanz bis zur Fertigstellung bei Fragen der Förderung eine entscheidende Rolle spielen.

Dein Team von Regionalimmobilien24

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