Solarpflicht 2022 – Überblick für Eigentümer und Käufer

Die neue Bundesregierung plant eine flächendeckende Solarpflicht für Deutschland, um die Energiewende voranzutreiben. Die Umsetzung obliegt jedoch den Ländern. Welcher der 16 Bundesländer setzt als erstes die Ideen zur Energiewende um und wo ist noch keine Lösung in Sicht? Lesen Sie hier, ob Sie als Eigentümer oder Käufer im Jahr 2022 von den Maßnahmen betroffen sind.

Die Sonne gibt eine beinahe konstante Strahlungsenergie ab. Somit stellt die Solarenergie eine schier grenzenlose Energiequelle dar, die, anders als fossile Energieträger, kaum erschöpfbar ist. Die Sonne, beziehungsweise die Solarenergie, ist die größte verfügbare Energiequelle der Menschheit und trotzdem nutzen wir Sie als Gemeinschaft nicht ausreichend. Lediglich 9% der erzeugten Energie stammte im letzten Jahr von Solaranlagen. Deutschland ist weiterhin stark abhängig von fossilen Brennstoffen und somit anfällig für Schwankungen auf den volatilen Rohstoffmärkten. Der Ukraine-Konflikt verschärft die Tendenz der letzten zwei Jahre. Der Strompreis hat sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt und auch Verbraucherschützer schlagen Alarm.

Bereits im August 2021 legte die Bundestagsfraktion der Grünen einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen auf Gebäuden vor. Der Beschluss sieht vor, dass Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Neubauten ab Mitte 2022 verpflichtend installiert und betrieben werden sollen.

Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen und die Hälfte der Länder hat bislang noch keine Solarpflicht gesetzlich verankert. Hintergrund: Das Baurecht ist Ländersache, Solaranlagen auf und an Gebäuden berühren dieses. Auch wenn die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat, dass “alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.” Die finale Umsetzung obliegt vorerst den Bundesländern.

Bundesländer mit einer Solarpflicht ab 2022

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, dass eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat. Bereits seit dem 01.01.2022 gilt für Nichtwohngebäude eine Solarpflicht für Neubauten. Private Eigentümer wurden durch die Verordnung im Herbst 2021 ebenfalls aufgenommen. Für Neubauten greift die Solarpflicht ab dem 1. Mai 2022. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen vom 1. Januar 2023 an eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Im Klimaschutzgesetz ist ebenfalls die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen festgesetzt.

Nordrhein-Westfalen folgt dem Beispiel Baden-Württembergs zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen.

Schleswig-Holstein hat eine Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes beschlossen. Ab dem 01.01.2022 schreibt die Novellierung eine Installation für alle geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vor. Außerdem ist bei der Errichtung größerer Parkplätze, mit mehr als 100 Stellplätze, die gleichzeitige Installation von PV-Anlagen verpflichtend.

Bayerns Regierung hat sich am 15.11.2021 auf ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz geeinigt. Die angekündigte Novelle des bayerischen Gesetzes, das Anfang 2021 in Kraft getreten war, hing über Monate in der Regierung fest. Die Solarpflicht kommt nur für Gewerbedächer und entlang der Autobahnen. Private Wohnhäuser sind ausgenommen.

Bundesländer mit einer Solarpflicht ab 2023

In Berlin greift das Solargesetz ab dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation einer PV-Anlage auf ihrem Gebäude.

Hamburg gibt eine ähnliche Vorgabe wie Berlin. Ab 2023 greift eine Installationspflicht auf Dächern im Neubau. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht erst ab 2025.

Rheinland-Pfalz schließt im Gegensatz zu den beiden Stadtstaaten private Immobilien zunächst aus. Das neu beschlossene Solargesetz sieht vor, dass ab 2023 gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Außerdem müssen alle neuen überdachten Parkplätze ab 50 Stellplätzen Solarmodule bekommen. Mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachflächen müssen mit Solarmodulen bedeckt werden. Als Alternative zur PV-Anlage bietet das Land Rheinland-Pfalz die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung an, mit der man die Pflicht erfüllen kann.

In Niedersachsen betrifft die neue Gesetzgebung im ersten Schritt ebenfalls nur Dächer von Gewerbeimmobilien. Künftig müssen mindestens 50% der Fläche mit Solaranlagen ausgestattet werden. Ab 2025 müssen auf allen Dächern von Neubauten Photovoltaikanlagen installiert werden, also auch auf Wohnhäusern. Für Sanierungen sieht der Gesetzentwurf keine Solarpflicht vor.

Ausblick: Bundesländer mit Plänen über mögliche Solarpflicht

Die Bremer Bürgerschaft hat Pläne zu Solarpflicht für Neubauten schon 2020 verabschiedet. Das Gesetz ist bislang noch nicht in Kraft getreten.

Das Land Sachsen befindet sich in der Planungsphase, allerdings wurden noch keine konkreten Details veröffentlicht.

Über Pläne zur Einführung einer Solarpflicht ist in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Saarland und Thüringen bislang noch nichts bekannt. Aufgrund der Bedeutung von Solarenergie für die Energiewende und die neugebildete Regierung, kann man von baldigen Verhandlungen ausgehen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

8 von 16 Bundesländern haben bereits erste Gesetze zur Solarpflicht beschlossen.

Bremen und Sachsen handeln Bedingungen aus – die anderen 6 Bundesländer werden wohl zeitnah nachziehen.

Überwiegend richtet sich die Gesetzgebung an Gewerbeimmobilien.

Für private Eigentümer gilt die Pflicht zur Ausstattung von PV-Anlagen ab dem:

01.05.2022 –   für Neubau in Baden Württemberg

01.01.2023 –   für Dachsanierungen in Baden Württemberg und Berlin

                        für Neubau in Berlin und Hamburg

01.01.2025 –   für Dachsanierungen in Hamburg

                        für Neubau in Niedersachsen

Quellen:

Bundesregierung.de, Deutsche-handwerks-zeitung.de, Energiemarie.de, Frauenhofer Institut, Haufe.de

Teile diese Seite

Categories: