Was muss ich dem Vermieter von der SCHUFA vorlegen?

Bei der Vermietung einer Wohnung wird vonseiten des Vermieters in der Regel eine SCHUFA-Auskunft angefordert. Diese soll Aufschluss darüber geben, ob man die Miete regelmäßig und pünktlich zahlen kann. Die Bonität der Bewerber wird geprüft, um eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie dem Vermieter konkret vorlegen müssen und worauf es dabei zu achten gilt.

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Welche SCHUFA-Auskunft für Vermieter?

Damit die Kreditwürdigkeit gegenüber einer dritten Partei bestätigt werden kann, gibt die SCHUFA eine sogenannte SCHUFA-Bonitätsauskunft aus. Diese kann dem Vermieter auf Anfrage vorgelegt werden. Innerhalb dieser Auskunft sind lediglich der Name, das Geburtsdatum, die Adresse, das Ausstellungsdatum sowie der SCHUFA-Score enthalten. Detaillierte Angaben müssen nicht vorgelegt werden. Auf einen Blick erhält der Vermieter einen Nachweis, welches Risiko mit einer Vermietung eingegangen wird und kann abschätzen, wie hoch das eigene Risiko ist.

Anhand eines Codes kann die Echtheit des Dokuments geprüft werden. Die SCHUFA-Auskunft ist relativ kurz, kann jedoch darüber entscheiden, ob man die Traumwohnung bekommt oder nicht. Diese Art der SCHUFA-Auskunft kann direkt als PDF heruntergeladen werden und lässt sich somit kurzfristig beantragen. Nicht enthalten sind darin Informationen darüber, wie sich der SCHUFA-Score zusammensetzt. Unter Objego.de/blog/SCHUFA-auskunft-vermieter/ erhalten Sie weitere Informationen rund um die SCHUFA-Auskunft und Information darüber, ob diese überhaupt zwingend vorgelegt werden muss.

Wann darf die Auskunft verlangt werden?

Gerade in Städten oder sehr beliebten Wohnlagen ist der Wohnraum knapp und die Nachfrage sehr hoch. Viele Bewerber bringen bereits beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert eine umfangreiche Bewerbungsmappe mit, inklusive der SCHUFA-Auskunft. Dies kann die Chancen auf die Wohnung deutlich erhöhen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Vermieter die Vorlage einer Bonitätsauskunft jedoch nicht verlangen. Erst, wenn ein Bewerber gezielt ausgewählt wird und es um den Mietvertrag geht, darf die Vorlage angefordert werden. Den Interessenten bleibt es trotzdem selbst überlassen, ob man dieser Forderung nachgeht, eine Verpflichtung zur Vorlage der Bonitätsauskunft besteht nicht.

Inhalt der SCHUFA-Auskunft für Vermieter

Es gibt verschiedene Arten von SCHUFA-Auskünften, die verschiedene Mengen an Informationen enthalten. Jeder Bürger hat dabei das Recht auf eine kostenlose SCHUFA-Eigenauskunft. Darin enthalten sind alle bei der SCHUFA über die betreffende Person gespeicherten Daten. Dabei handelt es sich jedoch um sehr sensible und persönliche Informationen, diese Eigenauskunft eignet sich nicht zur Vorlage einer Mietbewerbung. Für einen Mietvertrag reicht die Bonitätsauskunft aus. Diese ist jedoch Teil der Verbraucherauskunft der SCHUFA und muss kostenpflichtig bestellt werden. Dieser Auszug ist für Vermieter bestimmend, weist lediglich eine generelle Einschätzung der Zahlungsfähigkeit aus und kostet 29,99 Euro.

Hinweise auf Risiken und Zahlungsausfälle

Ein negativer SCHUFA Eintrag kann auf Risiken hinweisen. Wenn lediglich eine Rechnung oder eine Kreditrate zu spät bezahlt wurden, dann wirkt sich das noch nicht negativ auf den Eintrag aus. Negative Einträge resultieren aus gerichtlichen Mahnverfahren, Vollstreckungen, Konkursen oder Privatinsolvenzen. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass bereits vergangene Einträge nicht von der SCHUFA gelöscht werden, obwohl die Bewerber allen Verpflichtungen nachgekommen sind. Auf diese negativen Einträge wird man dann häufig erst aufmerksam, wenn eine Auskunft beantragt wird.

Welche SCHUFA-Auskunft ist kostenlos?

Einmal im Jahr kann eine kostenlose Datenkopie aller Daten bei der SCHUFA angefordert werden. Diese Auskunft kann direkt über die SCHUFA angefordert werden. Dabei muss man sich mit dem Personalausweis ausweisen und die Datenkopie wird per Post zugesendet. Es lohnt sich, diese Möglichkeit regelmäßig zu nutzen, um die Angaben zu kontrollieren, da sie nicht immer mit der Realität übereinstimmen. So kann es immer wieder zu Fehlern kommen und die Bonität wird durch die SCHUFA fälschlicherweise als schlecht eingestuft. Allerdings kann man sich in einem solchen Fall an die SCHUFA wenden und die negativen Einträge mit einem Nachweis löschen lassen. Das erhöht dann wieder die Chancen auf die Traumwohnung.

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