Immobilienkaufvertrag

Die rechtliche Basis für die Abwicklung des Immobilienkaufs bildet der Immobilienkaufvertrag.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass ein Kaufvertrag für eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus, ausschließlich in notariell beurkundeter Form rechtens ist. Der Vertrag der notariell beglaubigt wird, schützt nicht nur Käufer und Verkäufer vor Risiken, sondern stellt sicher, dass der Eigentümerwechsel der Wohnung, des Hauses oder des Grundstückes rechtlich abgesichert ist. Das heißt, wenn ihr eine Immobilie kaufen wollt, braucht ihr einen Notar an eurer Seite.

Neben individuellen Absprachen sollten die folgenden Punkte auf jeden Fall im Kaufvertrag enthalten sein:

  • Vor-, Familien und Geburtsnamen, Ort und Datum der Geburt sowie der Familienstand zum Verkäufer und Käufer
  • Daten zur Immobilie: Anschrift, Grundstücksbeschreibung, Lage sowie Grundbuchauszug mit Angabe aller Eigentümer
  • Beschreibung der Ausstattung, Einrichtungsgegenstände sowie eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen (z.B. Möbel, Heizölbestand o. ä.)
  • Höhe des Kaufpreises
  • Kontodaten des Verkäufers und Beschreibung der Abwicklung der Zahlung
  • Aufteilung der Nebenkosten, die Regelung der Jahresendabrechnung
  • Beschreibung Gewährleistungsregelungen, bekannter Mängel
  • Vereinbarung der Schlüsselübergabe – Zeitpunkt sowie mögliche Übergangsregelungen
  • Bevollmächtigung des Notariats zur Grundbucheintragung – Belastungsvollmacht –

Der Notar handelt als neutraler Mittelsmann zwischen den beiden Parteien des Immobilienkaufs. Seine Aufgabe ist es, den Eigentumsübergang nach den Vorstellungen der Vertragsparteien zu organisieren, durchzuführen und rechtlich abzusichern. Dabei achtet er besonders darauf, dass weder Käufer nach Verkäufer ungesicherte Vorleistungen erbringen, also keine Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrags treffen. Zudem prüft der Notar im Vorfeld das Grundbuch, um eventuell eingetragene Vorlasten wie z.B. Grundschulden bei der Gestaltung und Abwicklung des Immobilienkaufvertrags zu berücksichtigen.

Der Notar ist nicht zuständig um z.B. zu überprüfen, ob der verlangte Kaufpreis für die Immobilie/Wohnung/Grundstück angemessen ist oder ob es zu beanstandende Mängel gibt. Diese Fragen solltet ihr vor dem Immobilienkaufvertrag klären, zum Beispiel mit einem Architekten oder Bausachverständigen.

Der Kaufvertrag fürs Haus darf nicht anzweifelbar sein und benötigt daher einiges an Vorlauf- und auch Nachbereitungszeit. Im Folgenden zeigen wir euch, mit welchen Schritten ihr beim Immobilienkaufvertrag rechnen müsst:

  1. Objekt vor dem Kaufvertrag besichtigen und ggf. verhandeln
  2. Führen eines Vorgespräches zum Immobilienkaufvertrag
  3. Immobilienkaufvertragsentwurf prüfen
  4. Beurkundungstermin für den Immobilienkaufvertrag

Hinweis:                                                                                                                                                                        

Die rechtliche Basis für die Abwicklung des Immobilienkaufs bildet der Immobilienkaufvertrag.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass ein Kaufvertrag für eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus, ausschließlich in notariell beurkundeter Form rechtens ist. Der Vertrag der notariell beglaubigt wird, schützt nicht nur Käufer und Verkäufer vor Risiken, sondern stellt sicher, dass der Eigentümerwechsel der Wohnung, des Hauses oder des Grundstückes rechtlich abgesichert ist. Das heißt, wenn ihr eine Immobilie kaufen wollt, braucht ihr einen Notar an eurer Seite.

Neben individuellen Absprachen sollten die folgenden Punkte auf jeden Fall im Kaufvertrag enthalten sein:

  • Vor-, Familien und Geburtsnamen, Ort und Datum der Geburt sowie der Familienstand zum Verkäufer und Käufer
  • Daten zur Immobilie: Anschrift, Grundstücksbeschreibung, Lage sowie Grundbuchauszug mit Angabe aller Eigentümer
  • Beschreibung der Ausstattung, Einrichtungsgegenstände sowie eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen (z.B. Möbel, Heizölbestand o. ä.)
  • Höhe des Kaufpreises
  • Kontodaten des Verkäufers und Beschreibung der Abwicklung der Zahlung
  • Aufteilung der Nebenkosten, die Regelung der Jahresendabrechnung
  • Beschreibung Gewährleistungsregelungen, bekannter Mängel
  • Vereinbarung der Schlüsselübergabe – Zeitpunkt sowie mögliche Übergangsregelungen
  • Bevollmächtigung des Notariats zur Grundbucheintragung – Belastungsvollmacht –

Der Notar handelt als neutraler Mittelsmann zwischen den beiden Parteien des Immobilienkaufs. Seine Aufgabe ist es, den Eigentumsübergang nach den Vorstellungen der Vertragsparteien zu organisieren, durchzuführen und rechtlich abzusichern. Dabei achtet er besonders darauf, dass weder Käufer nach Verkäufer ungesicherte Vorleistungen erbringen, also keine Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrags treffen. Zudem prüft der Notar im Vorfeld das Grundbuch, um eventuell eingetragene Vorlasten wie z.B. Grundschulden bei der Gestaltung und Abwicklung des Immobilienkaufvertrags zu berücksichtigen.

Der Notar ist nicht zuständig um z.B. zu überprüfen, ob der verlangte Kaufpreis für die Immobilie/Wohnung/Grundstück angemessen ist oder ob es zu beanstandende Mängel gibt. Diese Fragen solltet ihr vor dem Immobilienkaufvertrag klären, zum Beispiel mit einem Architekten oder Bausachverständigen.

Der Kaufvertrag fürs Haus darf nicht anzweifelbar sein und benötigt daher einiges an Vorlauf- und auch Nachbereitungszeit. Im Folgenden zeigen wir euch, mit welchen Schritten ihr beim Immobilienkaufvertrag rechnen müsst:

  1. Objekt vor dem Kaufvertrag besichtigen und ggf. verhandeln
  2. Führen eines Vorgespräches zum Immobilienkaufvertrag
  3. Immobilienkaufvertragsentwurf prüfen
  4. Beurkundungstermin für den Immobilienkaufvertrag

Hinweis:
Den Beurkundungstermin mit dem Notar und dem Verkäufer solltet ihr erst vereinbaren, wenn ihr eine Finanzierungszusage habt.

Gerne helfen wir euch dabei – euer Finanzierungsteam von Regionalimmobilien24.

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