Steuerbonus für Sanierung nur mit Bescheinigung

Quelle: ntv.de

Geltend gemacht können Ausgaben für fast alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch des Hauses deutlich reduzieren.

Wer seine eigenen vier Wände energetisch sanieren lässt, kann eine Steuerermäßigung bekommen. Dafür ist aber eine Bescheinigung nötig. Sanierer sollten sich diese vom Fachbetrieb ausstellen lassen.

Das Klimaschutzpaket soll Immobilienbesitzern und Käufern den Umweltschutz schmackhaft machen. Dafür gibt es nun deutlich höhere Vergünstigungen, für das selbst genutzte Wohneigentum.

Denn die Wohnung oder das Wohnhaus energetisch auf Vordermann zu bringen, kann Einkommensteuern sparen. Mit bis zu 40.000 Euro beteiligt sich etwa das Finanzamt an der energetischen Sanierung. Denn seit diesem Jahr gibt es für die Wärmedämmung von Dach und Wänden, die Erneuerung von Fenstern und Türen sowie die Erneuerung einer Heizungsanlage eine Steuerermäßigung.

Bescheinigung über die energetische Sanierung

Voraussetzung ist, dass ein Haus älter ist als zehn Jahre, die Baumaßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt wird, der Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen wird und eine Bescheinigung über die energetische Sanierung vorliegt.

„Kunden sollten darauf achten, dass ihnen die entsprechende Bescheinigung vom Handwerker oder Fachunternehmen für die Steuererklärung ausgehändigt wird, andernfalls ist der Steuerbonus weg“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das amtliche Muster steht auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.

Anlage für die energetische Gebäudesanierung

Die Regelung gilt für Bauvorhaben, mit denen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde. Der Steuervorteil beträgt insgesamt maximal 40.000 Euro und wird verteilt über drei Jahre vom Finanzamt von der Steuerschuld abgezogen. Ein extra Verfahren ist dafür nicht erforderlich. Für die Maßnahmen darf allerdings nicht bereits ein anderweitiger Steuervorteil genutzt oder eine öffentliche Förderung kassiert worden sein.

Die Angaben werden einfach in der Einkommensteuererklärung gemacht. „Dort gibt es künftig eine Anlage für die energetische Gebäudesanierung“, so Klocke. Dann ist auch die Bescheinigung des Fachbetriebs beizulegen. Details, welche Maßnahmen konkret begünstigt sind, werden in einem gesonderten Verwaltungsschreiben geklärt. Das Bundesfinanzministerium arbeitet aktuell an einer endgültigen Fassung.

Original-Artikel: https://www.n-tv.de/ratgeber/Steuerbonus-fuer-Sanierung-nur-mit-Bescheinigung-article21884263.html

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