Baukinder­geld

Das Baukindergeld ist eine Unterstützung für Familien mit Kindern und Alleinerziehende für den Erwerb einer Immobilie oder beim Hausbau.

Hier die wichtigsten Informationen, die Familien wissen müssen:

Das Baukindergeld gibt es nur für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie, egal ob gekauft oder gebaut wird. Wenn Du bereits eine Immobilie in Deutschland besitzt, egal ob Du selbst drin wohnst oder die Immobilie vermietet hast, bekommst Du kein Baukindergeld.

Das Baukindergeld bekommst Du auch nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Die Immobilie muss von Eltern und Kindern selbst bewohnt werden und darf nicht vermietet sein. Dies gilt für den gesamten Förderzeitraum von 10 Jahren. Wenn sich an dieser Situation etwas ändert, musst Du die KFW informieren.

Pro Jahr wird für jedes Kind für insgesamt 10 Jahre ein Baukindergeld in Höhe von 1200,00 € gewährt. Die Kinder müssen aber unter 18 Jahre alt sein und noch zu Hause wohnen. Alleinerziehende oder Familien müssen mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in die Immobilie einziehen. Wenn nach der Antragstellung noch ein Kind dazukommt, kann man dafür kein Baukindergeld beantragen.

Wichtig: Eigenkapitalquote beachten

Du benötigst für die Beantragung von Baukindergeld eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 bis 30 %. Die finanzierenden Banken erwarten dies aber ebenfalls. Das Baukindergeld wird aber nicht zum Eigenkapital gezählt.

Es gibt momentan keine Flächenbegrenzung für die Immobilie. Die diskutierte Quadratmeterbegrenzung einer Immobilie von 120 m² ist nicht mehr aktuell.

Dein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen darf bei der Beantragung von Baukindergeld nicht höher als 90.000 € sein. Für jedes  Kind darf es um 15.000 € höher liegen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist nicht das Bruttoeinkommen, der genaue Betrag wird durch das Finanzamt berechnet. Hierfür sind die Einkünfte der letzten beiden Jahre vor Antragstellung des Baukindergeldes interessant. Es gilt hier das Stichtagsprinzip. Wenn sich Dein Einkommen während des Förderzeitraums erhöht, hat das keine Relevanz.

Beratung zum Thema Baukindergeld

Es lohnt sich in jedem Fall, sich über die Möglichkeiten der Förderung beim Thema Baukindergeld beraten zu lassen. Oftmals ist eine unverbindliche Beratung bei Experten sogar kostenfrei möglich. Und das nicht nur beim Thema Baukindergeld, sondern auch allgemein zu allen Aspekten der Baufinanzierung. Weitere Informationen und kostenfreie Beratungsangebote findest Du hier.

Rückwirkende Beantragung zum 01.01.2018

Du kannst das Baukindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2018 für alle abgeschlossenen Kauf- und Bauverträge beantragen. Es kann aber erst beantragt werden, wenn der Bau- oder Kauf abgeschlossen ist. Die Baugenehmigung bzw. der Kauf sollte also zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen sein.

Wahrscheinlich werden die Anträge fürs Baukindergeld nur bis Ende des Jahres 2020 angenommen. Du kannst den staatlichen Zuschuss nur dann bekommen, wenn Du bis Ende des Jahres 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet hast oder die Baugenehmigung schon vorliegt. Deine Antragstellung muss dann innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug erfolgen also spätestens bis zum 31.12.2023. Du musst Dich hierzu bei der KfW online registrieren. Dann wird der Zuschussbetrag durch die KFW für Deine Familie reserviert. Du hast aber keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Wenn die zur Verfügung gestellten vier Milliarden Euro der Bundesregierung aufgebraucht sind, endet die Förderung. Man rechnet damit, dass der Fördertopf bereits vor Ende der Laufzeit 2020 leer ist.

Baukindergeldantrag stellen

Du kannst Deinen Antrag online im KFW-Zuschussportal der staatlichen KFW-Förderbank stellen. Hierzu musst Du auf www.kfw.de/zuschussportal gehen. Registriere Dich online um den Zuschuss zu erhalten. Hierfür musst Du Angaben zur Deiner Person, zu Deinen Kindern und zur Immobilie machen.

Wenn die Förderung ausläuft, steht den Familien weniger Geld zur Verfügung. Denke deshalb rechtzeitig an die Anschlussfinanzierung für Deine Immobilie. Häufig enden nach zehn Jahren die Anschlussfinanzierungen.

Weiterführende Informationen zum Thema Baufinanzierung findest Du hier: www.regionalimmobilien24.de/leipzig/baufinanzierung/

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