Grundschuld oder Hypothek?

Wem gehört nun eigentlich das Haus?

Wer eine Hypothek zu schultern hat meint umgangssprachlich meist eine große, ständige Belastung, eine Bürde. In den meisten Fällen bezieht sich der Begriff Hypothek auf eine große, finanzielle Belastung. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder modernisieren möchte, muss in den meisten Fällen einen Kredit bei einer Bank dafür aufnehmen. Im Gegenzug fordert die Bank eine Sicherheit für den Kredit. Diese Sicherheit ist i.d.R. eine Grundschuld oder Hypothek, welche im Grundbuch des zu finanzierenden Hauses eingetragen wird. Grundschuld und Hypothek sind sich sehr ähnlich, unterscheiden sich aber in einem speziellen Punkt.

Eine Hypothek wird ebenso wie die Grundschuld in das Grundbuch des Hauses oder der Eigentumswohnung eingetragen. Sobald Ihr das Darlehen an Eure Bank zurückgezahlt habt, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gestrichen. Die Hypothek ist also an ein Darlehen gebunden und reduziert sich mit jeder Zahlung, die Ihr an Eure Bank tätigt.

Während die Hypothek nach der Tilgung aus dem Grundbuch gestrichen wird, bleibt die Grundschuld im Grundbuch des Hauses vermerkt. Ob Ihr die Grundschuld löschen möchtet, bleibt somit Euch überlassen. Der Vorteil liegt darin, dass die Grundschuld nicht an ein Darlehen gebunden ist. Das heißt, dass Eure Grundschuld nach der Rückzahlung des Kredites zu einer Eigentümergrundschuld wird. Diese könnt Ihr beispielsweise als Sicherheit verwenden, wenn Ihr erneut ein Darlehen beantragen möchten. Auch könnt Ihr die Grundschuld auf einen Dritten übertragen. Die meisten Banken bevorzugen, dass für das Darlehen eine Grundschuld eingetragen wird. Nur in seltenen Fällen wird eine Hypothek verwendet.

Manch Einer ist der Annahme, dass das Haus der Bank gehört, bis der Kredit einmal zurückgezahlt ist. Diese Annahme ist jedoch falsch. Ihr seid die rechtlichen Eigentümer der Immobilie. Wenn stets die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag erfüllt werden, sprich die monatlichen Raten pünktlich gezahlt werden, merkt Ihr von der Grundschuldeintragung nichts. Nur wenn doch einmal die Situation eintreten würde, dass Ihr den Kredit nicht mehr zurückzahlen könnt, hat die Bank durch die Grundschuld oder Hypothek das Recht, das Haus zu verwerten, um aus dem Erlös den Kredit zurückzuzahlen. Dies ist jedoch recht selten. Wenn Ihr tatsächlich in eine schwierige Situation kommen solltet, habt Ihr als Eigentümer natürlich das Recht, die Immobilie selbst zu verkaufen und den Kredit zurückzuzahlen.

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